Deprecated: Return type of Mysql::connect($host = null, $user = null, $password = null, $database = null, $port = null, $socket = null) should either be compatible with mysqli::connect(?string $hostname = null, ?string $username = null, ?string $password = null, ?string $database = null, ?int $port = null, ?string $socket = null): bool, or the #[\ReturnTypeWillChange] attribute should be used to temporarily suppress the notice in /is/htdocs/wp11211417_WCA8WBHEE9/scripts/functions.php on line 392
Die IG DLH und das Gesundheitsprogramm - Delandra - Deutsch Langhaar

Die IG DLH und das Gesundheitsprogramm

2010 schlossen sich Hobbyzüchter und Liebhaber der DLH zur vereinsunabhängigen AG DLH zusammen, um sich gegenseitig bei der Zucht und der Entwicklung der Rasse zu unterstützen. Ein wichtiger Schritt wurde 2012 mit der Anerkennung der Deutsch Langhaar durch die WCF und den KVL e.V. erreicht.

Im Dezember 2015 wurde der Züchtergemeinschaft mit der Umbenennung in Interessengemeinschaft Deutsch Langhaarkatze (IG DLH) und dem Anschluss an die Deutsche Edelkatze e.V. (WCF) ein mehr offizieller Rahmen gegeben.

---------------------

Von Anfang an war es das Ziel der AG DLH bzw. der IG DLH die Rasse zu schützen und die Weiterentwicklung zu fördern. Außerdem sollen DLH-Züchter durch die Bereitstellung von Informationen zur Rasse und zu Zuchtfragen unterstützt werden. Die Zusammenarbeit der Züchter soll gefördert und die Rasse immer mehr Katzenliebhabern bekannt gemacht werden. Die IG ist jedoch kein Zuchtverein und stellt auch keine Ahnentafeln aus.
 Alle DLH-Züchterinnen und -Züchter, die der IG DLH angeschlossen sind,  sind Mitglied in einem Zuchtverein.
 


Das Gesundheitsprogramm der IG DLH

Jeder Liebhaber und Züchter möchte gesunde, langlebige Katzen haben. Die erblichen Grundlagen dafür können von Züchtern positiv beeinflusst werden.
Mit dem freiwilligen Gesundheitsprogramm sollen die Bemühungen der DLH-Züchter um die Gesunderhaltung der Rasse honoriert werden. Die DLH-Züchter legen an ihre Zuchtkatzen deutlich höhere Auswahlkriterien an, als die allermeisten Vereine fordern.


Kriterien des Gesundheitsprogrammes:

1. Der Züchter/die Züchterin ergreift dem aktuellen Stand der Wissenschaft entsprechende Maßnahmen, um Erbkrankheiten (insbesondere HCM und PKD) und die Anlagen dazu bei ihren Katzen zu erkennen und deren Ausbreitung in der Rasse durch gezielte Zuchtmaßnahmen zu verhindern.

2. Der Züchter/die Züchterin veröffentlicht die Gesundheitsergebnisse aller eigenen und von ihnen gezüchteten DLH in der Datenbank d.feliped.de.

3. Der Züchter/die Züchterin unterstützt andere DLH-Züchter durch Informationen über eigene oder selbst gezüchtete Katzen.


Zuchtmaßnahmen im Einzelnen:

a) HCM:

1. Alle an primärer HCM erkrankte Katzen, die Nachkommen erkrankter Katzen sowie deren direkte Nachkommen (zwei Nachkommengenerationen) werden unverzüglich aus der Zucht genommen und kastriert.
2. Katzen, die auffällig geschallt sind, werden bis zur weiteren ärztlichen Abklärung im Abstand von mindestens 6 Monaten nicht zur Zucht eingesetzt und danach ein weiterer Ultraschall gemacht.
Bei wiederholtem positivem Schallergebnis wird die Katze aus der Zucht genommen und kastriert.
3. Alle Katzen werden vor ihrem ersten Zuchteinsatz echokardiografisch auf Herzerkrankungen untersucht oder stammen aus einer nachweislich über 2 Generationen lückenlos negativen Zuchtlinie (Eltern und Großeltern im Alter von 6 Jahren oder älter HCM-unauffällig). Im Einzelfall können nach Rücksprache mit den anderen Mitgliedern auch begründete Ausnahmen gemacht werden.
4. Ab spätestens 2 Jahren folgen weitere HCM-Ultraschalluntersuchungen in einem Abstand von 1,5-2 Jahren bis zu einem Alter von 6 Jahren.

b) Weitere Erbkrankheiten:

1. Verpaarungen, bei denen eine durch einen rezessiven Erbgang verursachte Erkankung bei den Nachkommen aufgetreten ist, dürfen nicht wiederholt werden.
2. PKD positiv getestete Tiere werden aus der Zucht genommen und kastriert. Der PKD-Nierenultraschall erfolgt ab dem 11. Lebensmonat der Katze.
3. Alle Verpaarungen, die durch den § 11 des Tierschutzgesetzes untersagt sind, werden unterlassen.